Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

Strafrechtliche Abteilung, Beschwerde in Strafsachen 6B.1140/2013
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
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Tribunal federal

[8frIR2ALAGK1]     
{T 0/2}
                   
6B_1140/2013

Verfügung vom 3. Dezember 2013

Strafrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Schneider, Einzelrichter,
Gerichtsschreiber C. Monn.

Verfahrensbeteiligte
x.________,
Beschwerdeführer,

gegen

Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Luzern, Postfach 3439, 6002 Luzern,
Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Verletzung von Verkehrsregeln,

Beschwerde gegen den Beschluss des Kantonsgerichts Luzern, 2. Abteilung, vom
13. August 2013.

Erwägungen:
Die Beschwerde wurde mit Schreiben vom 28. November 2013 zurückgezogen.

Demnach verfügt der Einzelrichter:

1. 
Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden am Geschäftsverzeichnis
abgeschrieben.

2. 
Es werden keine Kosten erhoben.

3. 
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Kantonsgericht Luzern, 2. Abteilung,
schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 3. Dezember 2013

Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Einzelrichter: Schneider

Der Gerichtsschreiber: Monn

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