Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Öffentlich-rechtliche Abteilung, Beschwerde in Strafsachen 1B.73/2013
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

{T 0/2}
1B_73/2013

Verfügung vom 5. März 2013
I. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Merkli, präsidierendes Mitglied,
Gerichtsschreiber Pfäffli.

Verfahrensbeteiligte
X.________, Beschwerdeführerin, vertreten durch Advokat Christoph Dumartheray,

gegen

Staatsanwaltschaft Basel-Stadt, Binningerstrasse 21, 4001 Basel.

Gegenstand
Teilnahmerecht des Rechtsvertreters einer Auskunftsperson an deren Einvernahme,

Beschwerde gegen den Entscheid vom 3. Januar 2013 des Appellationsgerichts des
Kantons Basel-Stadt, Appellationsgerichtspräsidentin.

In Erwägung,
dass X.________ mit Eingabe vom 18. Februar 2013 Beschwerde in Strafsachen
gegen den Entscheid des Appellationsgerichts des Kantons Basel-Stadt vom 3.
Januar 2013 erhoben hat;
dass X.________ mit Schreiben vom 4. März 2013 ihre Beschwerde vom 18. Februar
2013 zurückgezogen und um kostenlose Verfahrensabschreibung ersucht hat;
dass das Beschwerdeverfahren somit im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG als
durch Beschwerderückzug erledigt abzuschreiben ist;
dass auf eine Kostenauflage verzichtet werden kann (Art. 66 Abs. 1 BGG).

verfügt das präsidierende Mitglied:

1.
Das Verfahren 1B_73/2013 wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2.
Es werden keine Kosten erhoben.

3.
Diese Verfügung wird der Beschwerdeführerin, der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt
und dem Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt,
Appellationsgerichtspräsidentin, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 5. März 2013
Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Das präsidierende Mitglied: Merkli

Der Gerichtsschreiber: Pfäffli