Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Öffentlich-rechtliche Abteilung, Beschwerde in Strafsachen 1B.309/2013
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

[8frIR2ALAGK1]     
{T 0/2}
                   
1B_309/2013

Verfügung vom 20. September 2013

I. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Aemisegger, präsidierendes Mitglied,
Gerichtsschreiber Pfäffli.

Verfahrensbeteiligte
X.________,
Beschwerdeführer,

gegen

Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn, Franziskanerhof, Barfüssergasse 28,
Postfach 157, 4502 Solothurn.

Gegenstand
Rechtsverzögerung; Entschädigung,

Beschwerde gegen das Urteil vom 30. August 2013 des Obergerichts des Kantons
Solothurn, Beschwerdekammer.

In Erwägung,
dass X.________ mit Eingabe vom 4. September 2013 Beschwerde in Strafsachen
gegen das Urteil der Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Solothurn
vom 30. August 2013 erhoben hat;
dass X.________ mit Schreiben vom 18. September 2013 seine Beschwerde vom 4.
September 2013 zurückgezogen hat;
dass das Beschwerdeverfahren somit im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG als
durch Beschwerderückzug erledigt abzuschreiben ist;
dass auf eine Kostenauflage verzichtet werden kann (Art. 66 Abs. 1 BGG);

verfügt das präsidierende Mitglied:

1. 
Das Verfahren 1B_309/2013 wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2. 
Es werden keine Kosten erhoben.

3. 
Diese Verfügung wird dem Beschwerdeführer sowie der Staatsanwaltschaft und dem
Obergericht des Kantons Solothurn, Beschwerdekammer, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 20. September 2013
Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Das präsidierende Mitglied: Aemisegger

Der Gerichtsschreiber: Pfäffli

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