Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

II. Sozialrechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 9C 529/2012
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

{T 0/2}
9C_529/2012

Urteil vom 27. Juli 2012
II. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter U. Meyer, Präsident,
Gerichtsschreiber R. Widmer.

Verfahrensbeteiligte
G.________,
Beschwerdeführer,

gegen

IV-Stelle für Versicherte im Ausland,
Avenue Edmond-Vaucher 18, 1203 Genf,
Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Invalidenversicherung,

Beschwerde gegen den Entscheid
des Bundesverwaltungsgerichts
vom 7. Juni 2012.

Nach Einsicht
in die Beschwerde vom 5. Juli 2012 (Ankunft Grenzstelle Bestimmungsland) gegen
den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Juni 2012,

in Erwägung,
dass der Beschwerdeführer den auf Rückweisung zwecks ergänzender Abklärungen
und Neubeurteilung des Rentenanspruchs lautenden Rückweisungsentscheid nur
soweit anficht, als es das Bundesverwaltungsgericht abgelehnt hat, den Entzug
der aufschiebenden Wirkung und damit die Einstellung der Rentenzahlungen zu
beseitigen,
dass hierin die Anfechtung einer Verfügung über vorsorgliche Massnahmen zu
erblicken ist, der nur die Beschwerdegründe nach Art. 98 BGG zugrunde gelegt
werden können (BGE 135 III 232 E. 1.2 S. 234),
dass der Beschwerdeführer keine Verletzung verfassungsmässiger Rechte rügt,
dass deshalb im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. b in
Verbindung mit Art. 106 Abs. 2 BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist und
in Anwendung von Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG umständehalber auf die Erhebung von
Gerichtskosten verzichtet wird,

erkennt der Präsident:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.
Dieses Urteil wird den Parteien, dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesamt
für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 27. Juli 2012
Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Meyer

Der Gerichtsschreiber: Widmer