Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

II. Sozialrechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 9C 107/2012
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

{T 0/2}
9C_107/2012

Urteil vom 31. Mai 2012
II. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter U. Meyer, Präsident,
Gerichtsschreiberin Keel Baumann.

Verfahrensbeteiligte
G.________,
vertreten durch Rechtsanwalt Simon Kehl,
Beschwerdeführerin,

gegen

Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, Frauenfelderstrasse 16, 8570
Weinfelden,
Beschwerdegegner.

Gegenstand
Invalidenversicherung (unentgeltliche Verbeiständung),

Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Thurgau vom
14. Dezember 2011.
Nach Einsicht
in die Beschwerde vom 31. Januar 2012 (Poststempel) gegen den Entscheid des
Verwaltungsgerichts des Kantons Thurgau vom 14. Dezember 2011,
in die Verfügung vom 3. April 2012, mit welcher das Gesuch um unentgeltliche
Rechtspflege abgewiesen und G.________ zur Leistung eines Kostenvorschusses von
Fr. 500.- verhalten wurde,
in die Verfügung vom 10. Mai 2012, mit welcher G.________ zur Bezahlung eines
Kostenvorschusses innert einer Nachfrist bis zum 21. Mai 2012 verpflichtet
wurde, ansonsten auf das Rechtsmittel nicht eingetreten werde,

in Erwägung,
dass die Beschwerdeführerin den Vorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht
geleistet hat,
dass deshalb gestützt auf Art. 62 Abs. 3 BGG im vereinfachten Verfahren nach
Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist und in
Anwendung von Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG auf die Erhebung von Gerichtskosten
umständehalber verzichtet wird,
erkennt der Präsident:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.
Dieses Urteil wird den Parteien, dem Bundesamt für Sozialversicherungen und der
IV-Stelle des Kantons Thurgau schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 31. Mai 2012

Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Meyer

Die Gerichtsschreiberin: Keel Baumann