Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arręts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Sozialrechtliche Abteilung, Revision 8F.14/2012
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

{T 0/2}
8F_14/2012

Urteil vom 21. Januar 2013
I. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Frésard, präsidierendes Mitglied,
Bundesrichter Maillard, Bundesrichterin Heine,
Gerichtsschreiber Grünvogel.

Verfahrensbeteiligte
P.________ und B.________,
Gesuchsteller,

gegen

IV-Stelle Bern, Scheibenstrasse 70, 3014 Bern,
Gesuchsgegnerin.

Gegenstand
Invalidenversicherung (Prozessvoraussetzung),

Revisionsgesuch gegen das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts 8F_8_2012
vom 14. August 2012.

Nach Einsicht
in das Revisionsgesuch vom 28. September 2012 gegen den Entscheid des
Schweizerischen Bundesgerichts vom 14. August 2012,
in die Verfügung vom 14. November 2012, worin die Gesuche um Ausstand,
Erteilung der aufschiebenden Wirkung und unentgeltliche Rechtspflege abgewiesen
wurden, soweit darauf einzutreten sei, und gleichzeitig eine Frist zur Leistung
eines Kostenvorschusses von Fr. 500.- angesetzt wurde,
in die Verfügung vom 12. Dezember 2012, mit welcher P.________ und B.________
zur Bezahlung eines Kostenvorschusses innert einer Nachfrist bis zum 8. Januar
2013 verpflichtet wurden, ansonsten auf das Rechtsmittel nicht eingetreten
werde,
in Erwägung,
dass die Gesuchsteller den Vorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht
geleistet haben,
dass deshalb gestützt auf Art. 62 Abs. 3 BGG auf das Revisionsgesuch nicht
einzutreten ist und die Gesuchsteller nach Art. 66 Abs. 1 und 3 BGG
kostenpflichtig werden,
erkennt das Bundesgericht:

1.
Auf das Revisionsgesuch wird nicht eingetreten.

2.
Die Gerichtskosten von Fr. 200.- werden den Gesuchstellern auferlegt.

3.
Dieses Urteil wird den Parteien, dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern,
Sozialversicherungsrechtliche Abteilung, und dem Bundesamt für
Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 21. Januar 2013

Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Das präsidierende Mitglied: Frésard

Der Gerichtsschreiber: Grünvogel