Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

Strafrechtliche Abteilung, Beschwerde in Strafsachen 6B.320/2012
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

{T 0/2}
6B_320/2012

Urteil vom 14. Juni 2012
Strafrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Mathys, Präsident,
Gerichtsschreiberin Arquint Hill.

Verfahrensbeteiligte
X.________,
Beschwerdeführer,

gegen

Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich, Florhofgasse 2, 8001 Zürich,
Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Verlängerung der stationären Massnahme,

Beschwerde gegen den Beschluss des Obergerichts
des Kantons Zürich, III. Strafkammer, vom 4. Mai 2012.

Der Präsident zieht in Erwägung:

1.
Das Obergericht des Kantons Zürich wies mit Beschluss vom 4. Mai 2012 die
Beschwerde von X.________ ab. Es erachtete die Voraussetzungen für die
Verlängerung einer stationären Massnahme - eine ungünstige Legalprognose und
die Gefahr weiterer schwerer Gewaltdelikte, die mit dem psychischen Zustand des
Beschwerdeführers im Zusammenhang stehen - als gegeben (Entscheid, S. 6). Vor
Bundesgericht beschränkt sich der Beschwerdeführer auf das Vorbringen, er
befinde sich bereits seit 2 ½ Jahren in der Klinik A.________, was reiche.
Daraus ergibt sich nicht, dass und inwiefern der angefochtene Beschluss gegen
das schweizerische Recht im Sinne von Art. 95 BGG verstossen könnte. Die
Beschwerdeeingabe des Beschwerdeführers erfüllt die Anforderungen von Art. 42
Abs. 2 bzw. Art. 106 Abs. 2 BGG nicht. Darauf ist im Verfahren nach Art. 108
BGG nicht einzutreten.

2.
Ausnahmsweise kann auf eine Kostenauflage verzichtet werden.

Demnach erkennt der Präsident:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Es werden keine Kosten erhoben.

3.
Dieses Urteil wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Zürich, III.
Strafkammer, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 14. Juni 2012
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Mathys

Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill