Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

Strafrechtliche Abteilung, Beschwerde in Strafsachen 6B.119/2012
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

{T 0/2}
6B_119/2012

Verfügung vom 15. Februar 2012
Strafrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Schneider, Einzelrichter
Gerichtsschreiberin Arquint Hill.

Verfahrensbeteiligte
X.________,
Beschwerdeführerin,

gegen

unbekannt.

Gegenstand
Busse, Gerichtsgebühr.

Der Einzelrichter zieht in Erwägung:
Die Beschwerde in Strafsachen wurde mit Schreiben vom 10. Februar 2012
zurückgezogen. Für das darin geäusserte Anliegen betreffend Ratenzahlung der
Busse/Gerichtsgebühr hat sich die Beschwerdeführerin an die Vorinstanz
respektive an die zuständige Behörde zu wenden.

Demnach verfügt der Einzelrichter:

1.
Die Beschwerde wird als gegenstandslos geworden abgeschrieben.

2.
Es werden keine Kosten erhoben.

3.
Diese Verfügung wird der Beschwerdeführerin schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 15. Februar 2012

Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Einzelrichter: Schneider

Die Gerichtsschreiberin: Arquint Hill