Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

II. Zivilrechtliche Abteilung, Beschwerde in Zivilsachen 5A.322/2012
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

{T 0/2}
5A_322/2012

Verfügung vom 23. Mai 2012
II. zivilrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichterin Hohl, Präsidentin,
Gerichtsschreiber Zbinden.

Verfahrensbeteiligte
X.________,
Beschwerdeführerin,

gegen

Amtsarzt des Kantons St. Gallen.

Gegenstand
Fürsorgerische Freiheitsentziehung,

Beschwerde gegen das Urteil der Verwaltungsrekurskommission des Kantons St.
Gallen, Abteilung V, vom 2. Mai 2012.

Nach Einsicht
in die Beschwerde vom 3. Mai 2012 gegen den vorgenannten Entscheid,
in das Schreiben der Beschwerdeführerin vom 21. Mai 2012,

in Erwägung,
dass die Beschwerdeführerin die erwähnte Eingabe mit Schreiben vom 21. Mai 2012
zurückgezogen hat, die Beschwerde daher durch die Abteilungspräsidentin (Art.
32 Abs. 2 BGG) ohne Kostenfolge für die Beschwerdeführerin abzuschreiben ist
(Art. 71 BGG i.V.m. Art. 73 BZP; Art. 66 Abs. 1 BGG),

verfügt die Präsidentin:

1.
Das Verfahren wird als durch Rückzug der Beschwerde erledigt abgeschrieben.

2.
Es werden keine Kosten erhoben.

3.
Diese Verfügung wird der Beschwerdeführerin, dem Amtsarzt des Kantons St.
Gallen und der Verwaltungsrekurskommission des Kantons St. Gallen, Abteilung V,
schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 23. Mai 2012
Im Namen der II. zivilrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Präsidentin: Hohl

Der Gerichtsschreiber: Zbinden