Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Zivilrechtliche Abteilung, Subsidiäre Verfassungsbeschwerde 4D.38/2012
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

{T 0/2}
4D_38/2012

Verfügung vom 25. Juni 2012
I. zivilrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichterin Klett, Präsidentin,
Gerichtsschreiber Huguenin.

Verfahrensbeteiligte
1. A.________,
2. X.________ AG,
beide vertreten durch Rechtsanwalt Roger Lerf,
Beschwerdeführer,

gegen

1. B.________,
2. C.________,
beide vertreten durch Rechtsanwalt Samuel Lemann,
Beschwerdegegner.

Gegenstand
vorsorgliche Beweisführung,

Verfassungsbeschwerde gegen den Entscheid des Handelsgerichts des Kantons Bern
vom 20. März 2012.
In Erwägung,
dass die Beschwerdeführer die Beschwerde gegen den Entscheid des
Handelsgerichts des Kantons Bern vom 20. März 2012 mit Schreiben vom 21. Juni
2012 unter Hinweis auf einen aussergerichtlichen Vergleich vom 31. Mai 2012
zurückgezogen haben;

dass in diesem Schreiben festgehalten wird, die Parteien hätten vereinbart,
dass die Gerichtskosten halbiert und die Parteikosten wettgeschlagen würden;

verfügt die Präsidentin:

1.
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2.
Die Gerichtskosten von Fr. 600.-- werden den Beschwerdeführern und den
Beschwerdegegnern je zur Hälfte auferlegt.

3.
Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.

4.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Handelsgericht des Kantons Bern
schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 25. Juni 2012

Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Präsidentin: Klett

Der Gerichtsschreiber: Huguenin