Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Zivilrechtliche Abteilung, Beschwerde in Zivilsachen 4A.717/2012
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

{T 0/2}
4A_717/2012

Verfügung vom 4. Januar 2013
I. zivilrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichterin Klett, Präsidentin,
Gerichtsschreiber Widmer.

Verfahrensbeteiligte
X.________ GmbH,
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Bernhard Berger,
Beschwerdeführerin,

gegen

Y.________ SRL,
vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Harold Frey,
Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Internationale Schiedsgerichtsbarkeit,

Beschwerde gegen das Schiedsurteil des ICC Schiedsgerichts der Internationalen
Handelskammer vom 29. Oktober 2012.
Die Präsidentin hat in Erwägung,
dass die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 3. Januar 2013 ihre Beschwerde
vom 6. Dezember 2012 gegen das Schiedsurteil des ICC Schiedsgerichts der
Internationalen Handelskammer vom 29. Oktober 2012 zurückgezogen hat;
dass die Beschwerdegegnerin und das Schiedsgericht mit Verfügung vom 10.
Dezember 2012 eingeladen wurden, zum Gesuch um aufschiebende Wirkung und zur
Beschwerde bis zum 16. Januar 2013 Stellung zu nehmen, und dass diese Verfügung
aufzuheben ist;
dass das Verfahren als durch Rückzug der Beschwerde erledigt abzuschreiben ist;
dass die Beschwerdeführerin kostenpflichtig ist (Art. 66 BGG);

verfügt die Präsidentin im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG:

1.
Die Präsidialverfügung vom 10. Dezember 2012 wird aufgehoben.

2.
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

3.
Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden der Beschwerdeführerin auferlegt.

4.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem ICC Schiedsgericht der
Internationalen Handelskammer schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 4. Januar 2013

Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Präsidentin: Klett

Der Gerichtsschreiber: Widmer