Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Zivilrechtliche Abteilung, Beschwerde in Zivilsachen 4A.667/2012
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

[8frIR2ALAGK1]     
{T 0/2}
                   
4A_667/2012

Verfügung vom 29. November 2013

I. zivilrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichterin Klett, Präsidentin,
Gerichtsschreiber Huguenin.

Verfahrensbeteiligte
1. Verein X.________
2. A.________,
3. B.________,
4. C.________,
5. D.________, 
6. E.________, 
7. F.________,
8. G.________, 
9. H.________,
10. I.________, 
alle vertreten durch
Rechtsanwalt Dr. Hanspeter Geissmann,
Beschwerdeführer,

gegen

Z.________,
vertreten durch Rechtsanwältin Claudia Rohrer,
Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Unlauterer Wettbewerb,

Beschwerde gegen das Urteil des Handelsgerichts des Kantons Aargau, 1. Kammer,
vom 26. September 2012.

In Erwägung,
dass die Beschwerdeführer das Urteil des Handelsgerichts des Kantons Aargau vom
26. September 2012 mit Beschwerde vom 8. November 2012 beim Bundesgericht
anfochten;
dass die Beschwerdeführer mit Schreiben vom 18. November 2013 den Rückzug der
Beschwerde erklärten, wobei sie auf eine Vereinbarung der Parteien hinwiesen,
nach der die Kosten des bundesgerichtlichen Verfahren ihnen aufzuerlegen und
die Parteikosten wettzuschlagen seien;
dass das bundesgerichtliche Verfahren damit in Anwendung von Art. 32 Abs. 2 BGG
abgeschrieben werden kann;
dass die Gerichtskosten den Beschwerdeführern auferlegt und keine
Parteientschädigungen zugesprochen werden;

verfügt die Präsidentin:

1. 
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2. 
Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden den Beschwerdeführern auferlegt.

3. 
Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.

4. 
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Handelsgericht des Kantons Aargau, 1.
Kammer, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 29. November 2013

Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Die Präsidentin: Klett

Der Gerichtsschreiber: Huguenin

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