Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Öffentlich-rechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 1C.68/2012
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

{T 0/2}
1C_68/2012

Urteil vom 22. März 2012
I. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Fonjallaz, Präsident,
Gerichtsschreiber Bopp.

Verfahrensbeteiligte
X.________, Beschwerdeführer,

gegen

Politische Gemeinde Salmsach, vertreten durch den Gemeinderat, Arbonerstrasse
8, 8599 Salmsach,
Amt für Umwelt des Kantons Thurgau,
Bahnhofstrasse 55, 8510 Frauenfeld,
Departement für Bau und Umwelt
des Kantons Thurgau, Postfach, 8510 Frauenfeld.

Gegenstand
Baubewilligung; Kostenvorschuss,

Beschwerde gegen den Entscheid vom 21. Dezember 2011 des Verwaltungsgerichts
des Kantons Thurgau.
In Erwägung,
dass der Beschwerdeführer den ihm auferlegten Kostenvorschuss auch innerhalb
der ihm angesetzten Nachfrist bis 6. März 2012 nicht geleistet und abgesehen
davon auch nicht um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege ersucht hat;
dass somit gestützt auf Art. 62 Abs. 3 BGG im Verfahren nach Art. 108 Abs. 1
lit. a BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist;
dass davon abgesehen werden kann, für das vorliegende Verfahren Kosten zu
erheben (Art. 66 Abs. 1 BGG);

erkennt der Präsident:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Es werden keine Kosten erhoben.

3.
Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer, der Politischen Gemeinde Salmsach, dem
Amt für Umwelt sowie dem Departement für Bau und Umwelt und dem
Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 22. März 2012
Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Fonjallaz

Der Gerichtsschreiber: Bopp