Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Öffentlich-rechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 1C.218/2012
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

{T 0/2}
1C_218/2012

Urteil vom 6. Juni 2012
I. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Fonjallaz, Präsident,
Gerichtsschreiber Bopp.

Verfahrensbeteiligte
Ehepaar X.________ und Y.________, Beschwerdeführer,

gegen

Bausektion des Stadtrates Zürich,
c/o Amt für Baubewilligungen, Lindenhofstrasse 19, Postfach, 8021 Zürich.

Gegenstand
Baubewilligung,

Beschwerde gegen das Urteil vom 4. April 2012 des Verwaltungsgerichts des
Kantons Zürich, 1. Abteilung,
1. Kammer.
In Erwägung,
dass die Beschwerdeführer den ihnen auferlegten Kostenvorschuss von Fr.
3'000.-- auch innerhalb der ihnen angesetzten Nachfrist nicht geleistet haben;
dass sie zwar ein Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege im Sinne
von Art. 64 BGG gestellt, ihre Prozessarmut jedoch entgegen der an sie gemäss
Schreiben vom 16. Mai 2012 gerichteten Aufforderung nicht belegt haben;
dass somit dieses Gesuch abzuweisen und auf die Beschwerde androhungsgemäss -
im Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG - mangels Vorschussleistung nicht
einzutreten ist;
dass dem Ausgang des Verfahrens entsprechend die Gerichtskosten den
Beschwerdeführern aufzuerlegen sind (Art. 66 Abs. 1 BGG);

erkennt der Präsident:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege wird abgewiesen.

3.
Die Gerichtskosten von Fr. 300.-- werden den Beschwerdeführern auferlegt.

4.
Dieses Urteil wird den Beschwerdeführern, der Bausektion des Stadtrates Zürich
und dem Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, 1. Abteilung, 1. Kammer,
schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 6. Juni 2012
Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Fonjallaz

Der Gerichtsschreiber: Bopp