Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Öffentlich-rechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 1C.170/2012
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

{T 0/2}
1C_170/2012

Verfügung vom 8. Oktober 2012
I. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Fonjallaz, Präsident,
Gerichtsschreiber Bopp.

1. Verfahrensbeteiligte
X.________ AG,
2. Y.________,
Beschwerdeführerinnen, beide vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Rudolf Schwager,

gegen

Politische Gemeinde St. Gallen, vertreten durch den Stadtrat, 9001 St. Gallen,

Baudepartement des Kantons St. Gallen, Lämmlisbrunnenstrasse 54, 9001 St.
Gallen.

Gegenstand
Änderung Gestaltungsplan Webersbleiche,

Beschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen vom
14. Februar 2012.

In Erwägung,
dass die X.________ AG und Mitbeteiligte ihre am 23. März 2012 betreffend
Änderung des Gestaltungsplans Z.________ erhobene Beschwerde mit Eingabe vom 1.
Oktober 2012 zurückgezogen haben;
dass die bundesgerichtlichen Kosten dem Ausgang des Verfahrens entsprechend den
Beschwerdeführerinnen aufzuerlegen sind (Art. 66 Abs. 1 BGG);

verfügt der Präsident:

1.
Die Beschwerde im Verfahren 1C_170/2012 wird als durch Rückzug erledigt
abgeschrieben.

2.
Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden den Beschwerdeführerinnen auferlegt.

3.
Diese Verfügung wird den Beschwerdeführerinnen, der Politischen Gemeinde St.
Gallen, dem Baudepartement des Kantons St. Gallen und dem Verwaltungsgericht
des Kantons St. Gallen schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 8. Oktober 2012

Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Fonjallaz

Der Gerichtsschreiber: Bopp