Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

II. Sozialrechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 9C 2/2009
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

{T 0/2}
9C_2/2009

Urteil vom 17. April 2009
II. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichterin Pfiffner Rauber als Einzelrichterin,
Gerichtsschreiber Fessler.

Parteien
S.________,
Beschwerdeführer,

gegen

IV-Stelle für Versicherte im Ausland, avenue Edmond-Vaucher 18, 1203 Genf,
Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Invalidenversicherung,

Beschwerde gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, Abteilung III,
vom 21. November 2008.

Nach Einsicht
in die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten des S.________ vom
30. Dezember 2008 gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, Abteilung
III, vom 21. November 2008,
in die Verfügung vom 18. März 2009, mit welcher das Gesuch des S.________ um
Befreiung von der Bezahlung von Gerichtskosten wegen Aussichtslosigkeit des
Prozesses abgewiesen wurde,
in die Verfügung vom 23. März 2009, mit welcher S.________ zur Bezahlung eines
Kostenvorschusses innert einer nicht erstreckbaren Nachfrist bis zum 3. April
2009 verpflichtet wurde, ansonsten auf das Rechtsmittel nicht eingetreten
werde,
in das Schreiben des S.________ vom 3. April 2009 (Poststempel),

in Erwägung,
dass der Beschwerdeführer den Vorschuss innerhalb der gesetzten Frist nicht
geleistet hat,
dass deshalb gestützt auf Art. 62 Abs. 3 BGG im vereinfachten Verfahren nach
Art. 108 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist
und in Anwendung von Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG auf die Erhebung von
Gerichtskosten verzichtet wird,
erkennt die Einzelrichterin:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.
Dieses Urteil wird den Parteien, dem Bundesverwaltungsgericht, Abteilung III,
und dem Bundesamt für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 17. April 2009
Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Die Einzelrichterin: Der Gerichtsschreiber:

Pfiffner Rauber Fessler