Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

II. Sozialrechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 9C 151/2009
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

{T 0/2}
9C_151/2009

Verfügung vom 30. Juni 2009
II. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichterin Pfiffner Rauber als Einzelrichterin,
Gerichtsschreiberin Dormann.

Parteien
H.________, Beschwerdeführer,
vertreten durch Rechtsanwalt Philip Stolkin,

gegen

Invalidenversicherungsstelle des Kantons Freiburg, Rte du Mont-Carmel 5, 1762
Givisiez, Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Invalidenversicherung,

Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonsgerichts Freiburg vom 4. Dezember
2008.

Nach Einsicht
in das Schreiben vom 18. Juni 2009, worin H.________ unter dem Hinweis, er
werde nicht in der Lage sein, den verlangten Kostenvorschuss zu bezahlen, um
Abschreibung der Beschwerde vom 16. Februar 2009 (Poststempel) ersuchen lässt,

in Erwägung,
dass die Eingabe vom 18. Juni 2009 als Beschwerderückzug aufzufassen ist und
die Beschwerde daher gemäss Art. 71 BGG in Verbindung mit Art. 73 Abs. 1 BZP im
Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschreiben ist,
dass in Anwendung von Art. 66 Abs. 2 BGG auf die Erhebung von Gerichtskosten
verzichtet wird,

verfügt die Einzelrichterin:

1.
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.
Diese Verfügung wird den Parteien, dem Kantonsgericht Freiburg,
Sozialversicherungsgerichtshof, und dem Bundesamt für Sozialversicherungen
schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 30. Juni 2009
Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Die Einzelrichterin: Die Gerichtsschreiberin:

Pfiffner Rauber Dormann