Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

II. Zivilrechtliche Abteilung, Beschwerde in Zivilsachen 5A.758/2009
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

{T 0/2}
5A_758/2009

Verfügung vom 14. Dezember 2009
II. zivilrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichterin Hohl, Präsidentin,
Gerichtsschreiber Füllemann.

Parteien
X.________,
Beschwerdeführer,

gegen

Y.________,
vertreten durch Herrn Z.________,
Beschwerdegegner,
Betreibungsamt A.________,
verfahrensbeteiligtes Amt.

Gegenstand
Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist.

Beschwerde nach Art. 72ff. BGG gegen den Entscheid vom 3. November 2009 der
Aufsichtsbehörde Schuldbetreibung und Konkurs Basel-Landschaft.

Nach Einsicht
in die Beschwerde nach Art. 72ff. BGG gegen den Entscheid vom 3. November 2009
der Aufsichtsbehörde Schuldbetreibung und Konkurs Basel-Landschaft,

in Erwägung,
dass der Beschwerdeführer die erwähnte Eingabe mit Schreiben vom 10. Dezember
2009 zurückgezogen hat, die Beschwerde daher durch die Abteilungspräsidentin
(Art. 32 Abs. 2 BGG) abzuschreiben ist (Art. 71 BGG i.V.m. Art. 73 BZP) und die
Kosten dem Beschwerdeführer aufzuerlegen sind (Art. 71 BGG i.V.m. Art. 5 Abs. 2
BZP, Art. 66 Abs. 1 BGG),

verfügt die Präsidentin:

1.
Das Verfahren wird als durch Rückzug der Beschwerde erledigt abgeschrieben.

2.
Die Gerichtskosten von Fr. 200.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

3.
Diese Verfügung wird den Parteien, dem verfahrensbeteiligten Amt und der
Aufsichtsbehörde Schuldbetreibung und Konkurs Basel-Landschaft schriftlich
mitgeteilt.

Lausanne, 14. Dezember 2009
Im Namen der II. zivilrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Die Präsidentin: Der Gerichtsschreiber:

Hohl Füllemann