Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

II. Zivilrechtliche Abteilung, Beschwerde in Zivilsachen 5A.19/2009
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

{T 0/2}
5A_19/2009/don

Verfügung vom 11. Februar 2009
II. zivilrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichterin Hohl, Präsidentin,
Gerichtsschreiber Füllemann.

Parteien
X.________,
Beschwerdeführerin,
vertreten durch den Verein Psychex, Frau Tamara Dünner,

gegen

Universitäre Psychiatrische Kliniken Y.________,
Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Fürsorgerische Freiheitsentziehung,

Beschwerde nach Art. 72ff. BGG gegen den Entscheid vom 6. Januar 2009 der
Psychiatrie-Rekurskommission Basel-Stadt.

Nach Einsicht
in die Beschwerde nach Art. 72ff. BGG gegen den Entscheid vom 6. Januar 2009
der Psychiatrie-Rekurskommission Basel-Stadt,

in Erwägung,
dass die Beschwerdeführerin die erwähnte Eingabe mit Schreiben vom 4. Februar
2009 zurückgezogen hat, die Beschwerde daher durch die Abteilungspräsidentin
(Art. 32 Abs. 2 BGG) abzuschreiben ist (Art. 71 BGG i.V.m. Art. 73 BZP) und
keine Kosten erhoben werden,

verfügt die Präsidentin:

1.
Das Verfahren wird als durch Rückzug der Beschwerde erledigt abgeschrieben.

2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.
Diese Verfügung wird den Parteien und der Psychiatrie-Rekurskommission
Basel-Stadt schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 11. Februar 2009
Im Namen der II. zivilrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Die Präsidentin: Der Gerichtsschreiber:

Hohl Füllemann