Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Zivilrechtliche Abteilung, Beschwerde in Zivilsachen 4A.537/2009
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

{T 0/2}
4A_537/2009

Verfügung vom 9. Februar 2010
I. zivilrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichterin Rottenberg Liatowitsch, als Instruktionsrichterin,
Gerichtsschreiber Gelzer.

Parteien
A.________,
Beschwerdeführerin,
vertreten durch Fürsprecher Dr. Peter Hollinger,

gegen

X.________,
Beschwerdegegnerin,
vertreten durch Rechtsanwalt Philipp Matthias Bregy.

Gegenstand
Mieterausweisung,

Beschwerde gegen den Entscheid des Bezirksgerichts Leuk und Westlich-Raron vom
14. Oktober 2009.
In Erwägung,
dass die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 29. Januar 2010 ihre Beschwerde
in Zivilsachen und ihre subsidiäre Verfassungsbeschwerde zurückzog,
dass diese Beschwerden demnach im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG
abzuschreiben und die Gerichtskosten der Beschwerdeführerin aufzuerlegen sind
(Art. 66 Abs. 3 BGG),

dass in der Sache keine Vernehmlassung eingeholt wurde und dem Antrag der
Beschwerdegegnerin auf Abweisung des Gesuchs um aufschiebende Wirkung nicht
entsprochen wurde, weshalb der Beschwerdegegnerin keine Parteientschädigung
zuzusprechen ist,

verfügt die Instruktionsrichterin:

1.
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde in Zivilsachen und der
subsidiären Verfassungsbeschwerde abgeschrieben.

2.
Die Gerichtskosten von Fr. 300.-- werden der Beschwerdeführerin auferlegt.

3.
Es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.

4.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Bezirksgericht Leuk und
Westlich-Raron schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 9. Februar 2010
Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Die Instruktionsrichterin: Der Gerichtsschreiber:

Rottenberg Liatowitsch Gelzer