Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Zivilrechtliche Abteilung, Beschwerde in Zivilsachen 4A.191/2009
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

{T 0/2}
4A_191/2009

Verfügung vom 5. Oktober 2009
I. zivilrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichterin Klett, Präsidentin,
Gerichtsschreiber Huguenin.

Parteien
A.________,
Beschwerdeführer,
vertreten durch Rechtsanwalt Arthur Schilter,

gegen

X.________ AG,
Beschwerdegegnerin,
vertreten durch Rechtsanwalt Peter M. Studer.

Gegenstand
Nichtigkeit von Generalversammlungsbeschlüssen,

Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts
des Kantons Zug, Zivilrechtliche Abteilung,
vom 10. März 2009.
In Erwägung,
dass der Beschwerdeführer die Beschwerde in Zivilsachen gegen das Urteil des
Obergerichts des Kantons Zug vom 10. März 2009 mit Schreiben vom 28. September
2009 zurückgezogen hat;

dass sich die Beschwerdegegnerin zum Gesuch um aufschiebende Wirkung hat
vernehmen lassen;

dass der Beschwerdeführer kosten- und entschädigungspflichtig ist (Art. 66 Abs.
3 und Art. 68 Abs. 4 BGG);

verfügt die Präsidentin im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG:

1.
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2.
Die der Beschwerdegegnerin zur Beantwortung der Beschwerde bis zum 7. Oktober
2009 gesetzte Frist wird zurückgenommen.

3.
Die Gerichtskosten von Fr. 1'000.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

4.
Der Beschwerdeführer hat die Beschwerdegegnerin für das bundesgerichtliche
Verfahren mit Fr. 1'500.-- zu entschädigen.

5.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Zug,
Zivilrechtliche Abteilung, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 5. Oktober 2009
Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Die Präsidentin: Der Gerichtsschreiber:

Klett Huguenin