Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Öffentlich-rechtliche Abteilung, Beschwerde in Strafsachen 1B.4/2009
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

{T 0/2}
1B_4/2009

Urteil vom 15. Januar 2009
I. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Féraud, Präsident,
Gerichtsschreiber Bopp.

Parteien
X.________, Beschwerdeführer,

gegen

Staatsanwaltschaft IV des Kantons Zürich, Gewaltdelikte, Molkenstrasse 15/17,
Postfach 2251, 8026 Zürich.

Gegenstand
Verlängerung der Ersatzmassnahmen,

Beschwerde gegen die Verfügung vom 10. Dezember 2008 des Bezirksgerichts
Horgen, Haftrichter.
In Erwägung,
dass X.________ gegen die am 10. Dezember 2008 betreffend Verlängerung von
Ersatzmassnahmen ergangene Verfügung des Haftrichters des Bezirksgerichts
Horgen der Sache nach Beschwerde in Strafsachen führt;
dass der Beschwerdeführer nicht darlegt, inwiefern die Verfügung rechts- bzw.
verfassungswidrig sein soll;

dass die Beschwerde daher den gesetzlichen Formerfordernissen (Art. 42 Abs. 2
und Art. 106 Abs. 2 BGG, s. in diesem Zusammenhang BGE 133 II 249 insb. E. 1.4
S. 254) nicht zu genügen vermag;

dass somit mangels einer genügenden Begründung auf die Beschwerde nicht
einzutreten ist;

dass der Begründungsmangel offensichtlich ist, weshalb über die Beschwerde im
vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG entschieden werden
kann;

dass es sich bei den gegebenen Verhältnissen rechtfertigt, ausnahmsweise keine
Kosten zu erheben (s. Art. 66 Abs. 1 BGG);

erkennt der Präsident:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Es werden keine Kosten erhoben.

3.
Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer, der Staatsanwaltschaft IV des Kantons
Zürich und dem Bezirksgericht Horgen, Haftrichter, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 15. Januar 2009
Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Féraud Bopp