Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Öffentlich-rechtliche Abteilung, Beschwerde in Strafsachen 1B.239/2009
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

{T 0/2}
1B_239/2009

Verfügung vom 22. September 2009
I. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Raselli, als Einzelrichter,
Gerichtsschreiber Steinmann.

Parteien
X.________, Beschwerdeführer,

gegen

Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft, Bahnhofplatz 3a, 4410 Liestal.

Gegenstand
Haftverlängerung,

Beschwerde gegen die Verfügung vom 4. August 2009 des Kantonsgerichts
Basel-Landschaft, Abteilung Zivil- und Strafrecht, Präsident.
Erwägungen:
X.________ hat beim Bundesgericht am 1. September 2009 gegen die vom
Präsidenten der Abteilung Zivil- und Strafrecht des Kantonsgerichts
Basel-Landschaft am 4. August 2009 verfügte Verlängerung der Sicherheitshaft
Beschwerde in Strafsachen erhoben. Mit Schreiben vom 16. September 2009 hat er
die Beschwerde zurückgezogen.
Der Instruktionsrichter schreibt das Verfahren bei Rückzug einer Beschwerde ab
und entscheidet über die Kosten (Art. 32 Abs. 2 BGG sowie Art. 5 Abs. 2 BZP in
Verbindung mit Art. 71 BGG).
Es rechtfertigt sich, das vorliegende Verfahren ohne Kostenfolge abzuschreiben.

Demnach verfügt der Einzelrichter:

1.
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2.
Es werden keine Kosten erhoben.

3.
Diese Verfügung wird dem Beschwerdeführer, der Staatsanwaltschaft
Basel-Landschaft, dem Kantonsgericht Basel-Landschaft, Abteilung Zivil- und
Strafrecht, Präsident, und Advokat Dieter Roth, Liestal, schriftlich
mitgeteilt.

Lausanne, 22. September 2009
Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Einzelrichter: Der Gerichtsschreiber:

Raselli Steinmann