Spezialdossiers, Aufsichtsanzeige 12T.4/2009
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Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal {T 1/2} 12T_4/2009 Verfügung vom 6. Januar 2011 Verwaltungskommission Besetzung Bundesrichter L. Meyer, Präsident, Generalsekretär Tschümperlin. Beteiligte Verwaltungskommission des Bundesgerichts, Aufsichtsbehörde, gegen Bundesverwaltungsgericht, Verwaltungskommission, beaufsichtigtes Gericht, Gegenstand Aufsichtsverfahren nach Art. 1 Abs. 2 BGG i.V.m. Art. 71 VwVG (Dossierführung; Transparenz der Entscheidfindung). Erwägungen: 1. Die Verwaltungskommission des Bundesgerichts als Aufsichtsbehörde hat das Bundesverwaltungsgericht durch Präsidialverfügung vom 12. Januar 2010 aufgefordert, der Aufsichtsbehörde das Archivierungsreglement samt sachdienlichen Erläuterungen einzureichen. 2. Die Verwaltungskommission des Bundesverwaltungsgericht hat der Aufsichtsbehörde mit Begleitbrief vom 21. Dezember 2010 das vom Gesamtgericht am 9. Dezember 2010 verabschiedete Aufsichtsreglement fristgerecht eingereicht. Das Reglement regelt die Archivierungsgrundsätze, die Zuständigkeiten und den Zugang zum Archivgut. Es enthält namentlich auch eine Bestimmung über die Dokumentierung der Entscheidfindung (Art. 3 Abs. 1 lit. h). Das Bundesverwaltungsgericht hat damit die Transparenz der Entscheidfindung seiner Verfahren selbst geregelt. Weitere aufsichtsrechtliche Abklärungen erübrigen sich. Das Verfahren kann als gegenstandslos geworden abgeschrieben werden. 3. Kosten sind im vorliegenden Fall keine zu erheben. Demnach verfügt der Präsident: 1. Das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Dieser Entscheid wird dem Bundesverwaltungsgericht schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 6. Januar 2011 Im Namen der Verwaltungskommission des Schweizerischen Bundesgerichts Der Präsident: Der Generalsekretär: Meyer Tschümperlin