Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

Spezialdossiers, Aufsichtsanzeige 12T.3/2009
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

{T 1/2}
12T_3/2009

Verfügung vom 22. Oktober 2009
Verwaltungskommission

Besetzung
Bundesrichter Lorenz Meyer, Präsident,
Generalsekretär Tschümperlin.

Anzeiger
Eidgenössische Finanzkontrolle, 3003 Bern,

gegen

Bundesverwaltungsgericht, 3000 Bern 14.

Gegenstand
Aufsichtsanzeige nach Art. 1 Abs. 2 BGG i.V.m. Art. 71 VwVG.

Erwägungen:

1.
Die Eidgenössische Finanzkontrolle teilte dem Bundesgericht mit Brief vom 3.
September 2009 mit, dass das Bundesverwaltungsgericht am Arbeitsort Zollikofen
den Ortszuschlag Stufe 13 statt Stufe 12 ausrichtet, und beantragte dem
Bundesgericht, mittels Weisung dafür zu sorgen, dass das
Bundesverwaltungsgericht die gesetzmässige Ortszulage auszahle.

2.
Das Bundesgericht lud das Bundesverwaltungsgericht nach Einholen einer
Stellungnahme am 7. Oktober 2009 ein, die nötige Anordnung selbst zu treffen.
Am 19. Oktober 2009 teilte das Bundesverwaltungsgericht dem Bundesgericht mit,
die Verwaltungskommission habe entschieden, ab dem 1. November 2009 für den
Arbeitsort Zollikofen den Ortszuschlag Stufe 12 auszuzahlen. Damit wird das
Aufsichtsverfahren gegenstandslos.

Demnach verfügt das Bundesgericht:

1.
Das Verfahren wird als gegenstandslos abgeschrieben.

2.
Diese Verfügung wird dem Bundesverwaltungsgericht schriftlich mitgeteilt. Der
Finanzkontrolle wird eine Orientierungskopie zugestellt.

Lausanne, 22. Oktober 2009

Im Namen der Verwaltungskommission
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Der Generalsekretär:

Meyer Tschümperlin