Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

II. Sozialrechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 9C 484/2008
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Tribunale federale
Tribunal federal

{T 0/2}
9C_484/2008

Urteil vom 18. Juli 2008
II. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter U. Meyer, Präsident,
Gerichtsschreiber Ettlin.

Parteien
F.________ GmbH, Beschwerdeführerin,

gegen

Stiftung Auffangeinrichtung BVG, Zweigstelle Deutschschweiz, Binzstrasse 15,
8045 Zürich, Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Berufliche Vorsorge,

Beschwerde gegen die Zwischenverfügung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.
Mai 2008.

Nach Einsicht
in die Beschwerde der F.________ GmbH, vom 10. Juni 2008 (Poststempel) gegen
die Zwischenverfügung des Bundesverwaltungsgerichtes vom 21. Mai 2008
betreffend Kostenvorschuss für das dort anhängige Beschwerdeverfahren,

in Erwägung,
dass ein Rechtsmittel gemäss Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG unter anderem die
Begehren und deren Begründung zu enthalten hat, wobei in der Begründung in
gedrängter Form darzulegen ist, inwiefern der angefochtene Akt Recht verletzt,
dass die Eingabe der Beschwerdeführerin diesen gesetzlichen
Mindestanforderungen an eine hinreichende Beschwerdebegründung offensichtlich
nicht genügt, da ihr auch nicht ansatzweise entnommen werden kann, inwiefern
die vorinstanzliche Zwischenverfügung Recht im Sinne von Art. 95 f. BGG
verletzt,
dass deshalb im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG auf die
Beschwerde nicht einzutreten ist und in Anwendung von Art. 66 Abs. 1 in fine
BGG auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet wird,

erkennt der Präsident:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.
Dieses Urteil wird den Parteien, dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesamt
für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt.
Luzern, 18. Juli 2008
Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Meyer Ettlin