Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

II. Sozialrechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 9C 195/2008
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Tribunale federale
Tribunal federal

{T 0/2}
9C_195/2008

Urteil vom 27. Mai 2008
II. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter U. Meyer, Präsident,
Gerichtsschreiber Fessler.

Parteien
K.________, Beschwerdeführer,

gegen

Ausgleichskasse des Kantons Zürich, Röntgenstrasse 17, 8005 Zürich,
Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Alters- und Hinterlassenenversicherung,

Beschwerde gegen den Entscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons
Zürich vom 1. Februar 2008.

Nach Einsicht
in die Beschwerde vom 4. März 2008 gegen den Entscheid des
Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 1. Februar 2008,
in die Verfügung vom 2. April 2008, mit welcher das Gesuch des K.________ um
unentgeltliche Rechtspflege wegen Aussichtslosigkeit des Prozesses abgewiesen
und ein Kostenvorschuss von Fr. 600.- erhoben wurde,
in die Verfügung vom 9. April 2008, mit welcher K.________ zur Bezahlung des
Kostenvorschusses innert einer nicht erstreckbaren Nachfrist bis zum 21. April
2008 verpflichtet wurde, ansonsten auf das Rechtsmittel nicht eingetreten
werde,
in Erwägung,
dass der Beschwerdeführer den Vorschuss innerhalb der gesetzten Frist nicht
geleistet hat,
dass deshalb gestützt auf Art. 62 Abs. 3 BGG im vereinfachten Verfahren nach
Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist und in
Anwendung von Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG auf die Erhebung von Gerichtskosten
verzichtet wird,

erkennt der Präsident:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.
Dieses Urteil wird den Parteien, dem Sozialversicherungsgericht des Kantons
Zürich und dem Bundesamt für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 27. Mai 2008

Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Meyer Fessler