Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

II. Sozialrechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 9C 166/2008
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Tribunale federale
Tribunal federal

{T 0/2}
9C_166/2008

Urteil vom 7. April 2008
II. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter U. Meyer, Präsident,
Gerichtsschreiber R. Widmer.

Parteien
A.________, Beschwerdeführer,

gegen

IV-Stelle Bern, Chutzenstrasse 10, 3007 Bern,
Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Invalidenversicherung,

Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern
vom 21. Januar 2008.

Nach Einsicht
in die Beschwerde vom 25. Februar 2008 (Poststempel) gegen den Entscheid des
Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 21. Januar 2008, mit welchem dieses
auf eine Eingabe von A.________ vom 31. August 2007 mangels erkennbaren
Beschwerdewillens nicht eingetreten ist,

in Erwägung,

dass ein Rechtsmittel gemäss Art. 42 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 BGG unter anderem
die Begehren und deren Begründung zu enthalten hat, wobei in der Begründung in
gedrängter Form darzulegen ist, inwiefern der angefochtene Akt Recht verletzt,
dass die Eingabe vom 25. Februar 2008 diesen inhaltlichen Mindestanforderungen
offensichtlich nicht genügt, indem keine sachbezogene Anfechtung des
Entscheides des Verwaltungsgerichts vom 21. Januar 2008 vorliegt, weshalb nicht
ersichtlich ist, inwiefern die Vorinstanz eine Rechtsverletzung begangen haben
könnte,
dass deshalb im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG auf die
Beschwerde nicht einzutreten ist und in Anwendung von Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG
auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet wird,

erkennt der Präsident:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eintreteten.

2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.
Dieses Urteil wird den Parteien, dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern,
Sozialversicherungsrechtliche Abteilung, und dem Bundesamt für
Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt.
Luzern, 7. April 2008

Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Meyer Widmer