Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

II. Sozialrechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 9C 1053/2008
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

{T 0/2}
9C_1053/2008

Urteil vom 16. Januar 2009
II. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter U. Meyer, Präsident,
Gerichtsschreiberin Keel Baumann.

Parteien
C.________, Beschwerdeführerin,

gegen

Pensionskasse SBB, Zieglerstrasse 29,
3007 Bern, Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Berufliche Vorsorge,

Beschwerde.

Nach Einsicht
in das Schreiben der C.________ vom 6. Dezember 2008 mit dem Antrag auf
Überprüfung der Berechnung ihrer Witwenpension der Pensionskasse SBB,
in ihr Schreiben vom 16. Dezember 2008, in welchem sie auf Nachfrage hin
erklärte, dass ihre Eingabe als Beschwerde behandelt werden solle,

in Erwägung,
dass über Streitigkeiten zwischen Vorsorgeeinrichtungen und
Anspruchsberechtigten die vom Kanton bezeichnete Instanz entscheidet (Art. 73
Abs. 1 BVG),
dass erst der in Anwendung dieser Bestimmung ergangene kantonale Entscheid der
Beschwerde ans Bundesgericht (II. sozialrechtliche Abteilung) unterliegt (Art.
82 lit. a und Art. 86 Abs. 1 lit. d BGG, Art. 73 Abs. 1 BVG sowie Art. 35 lit.
e des Reglements für das Bundesgericht vom 20. November 2006 [BGerR]),
dass ein derartiger kantonaler Entscheid betreffend die Witwenpension der
C.________ nicht ergangen ist,
dass die Beschwerde deshalb - da offensichtlich unzulässig - im Verfahren nach
Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG zu erledigen ist und in Anwendung von Art. 66 Abs. 1
Satz 2 BGG auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet wird,

erkennt der Präsident:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.
Dieses Urteil wird den Parteien und dem Bundesamt für Sozialversicherungen
schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 16. Januar 2009
Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Die Gerichtsschreiberin:

Meyer Keel Baumann