Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Sozialrechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 8C.70/2008
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Tribunale federale
Tribunal federal

{T 0/2}
8C_70/2008

Urteil vom 4. April 2008
I. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Ursprung, Präsident,
Gerichtsschreiber Batz.

Parteien
H.________, Beschwerdeführerin,

gegen

Arbeitslosenkasse Ob- und Nidwalden, Landweg 3, 6052 Hergiswil NW,
Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Arbeitslosenversicherung,

Beschwerde gegen einen Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Obwalden.

Nach Einsicht
in die Beschwerde vom 29. Januar 2008 (Poststempel) gegen einen Entscheid des
Verwaltungsgerichts des Kantons Obwalden,
in die Verfügung vom 5. März 2008, mit welcher H.________ zur Bezahlung eines
Kostenvorschusses innert einer Nachfrist bis zum 31. März 2008 verpflichtet
wurde, ansonsten auf das Rechtsmittel nicht eingetreten werde,

in das Schreiben von X.________ für seine Tochter H.________ vom 24. März 2008,
in Erwägung,
dass die Beschwerdeführerin den Vorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht
geleistet hat,
dass deshalb gestützt auf Art. 62 Abs. 3 BGG im vereinfachten Verfahren nach
Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist und in
Anwendung von Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG auf die Erhebung von Gerichtskosten
verzichtet wird,

dass angesichts dieses Verfahrensausganges offen bleiben kann, ob der u.a. am
24. März 2008 erklärte Rückzug des Rechtsmittels in formgültiger Weise erfolgt
ist,

erkennt der Präsident:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.
Dieses Urteil wird den Parteien, dem Verwaltungsgericht des Kantons Obwalden
und dem Staatssekretariat für Wirtschaft schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 4. April 2008

Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Ursprung Batz