Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Sozialrechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 8C.488/2008
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Tribunale federale
Tribunal federal

{T 0/2}
8C_488/2008

Urteil vom 27. Juni 2008
I. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Ursprung, Präsident,
Gerichtsschreiber Grünvogel.

Parteien
M.________, Beschwerdeführer,

gegen

Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA), Fluhmattstrasse 1, 6004
Luzern,
Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Unfallversicherung,

Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz
vom 14. März 2008.

Nach Einsicht
in die Beschwerde vom 13. Juni 2008 gegen den am 22. März 2008 über den
Postschalter X.________ an M.________ ausgehändigten Entscheid des
Verwaltungsgerichts des Kantons Schwyz vom 14. März 2008,

in Erwägung,
dass die ungebührlich abgefasste Beschwerde nicht innert der nach Art. 100 Abs.
1 BGG 30-tägigen, gemäss Art. 44-48 BGG am 29. April 2008 abgelaufenen
Rechtsmittelfrist eingereicht worden ist,
dass beim Bundesgericht überdies bei Beschwerden gegen Entscheide in
Angelegenheiten des öffentlichen Rechts keine Anträge gestellt werden können,
die nicht Gegenstand eines vorinstanzlichen Verfahrens gebildet haben (Art. 86
BGG), so insbesondere auch nicht Geldforderungen,
dass deshalb im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG und
ohne Ansetzung einer Nachfrist zur Behebung der Ungebührlichkeiten gemäss Art.
42 Abs. 5 BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist,
dass der Beschwerdeführer nach Art. 66 Abs. 1 und 3 BGG kostenpflichtig wird,

erkennt der Präsident:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Die Gerichtskosten von Fr. 300.- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

3.
Dieses Urteil wird den Parteien, dem Verwaltungsgericht des Kantons Schwyz und
dem Bundesamt für Gesundheit schriftlich mitgeteilt.
Luzern, 27. Juni 2008

Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Ursprung Grünvogel