Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Sozialrechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 8C.199/2008
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Tribunale federale
Tribunal federal

{T 0/2}
8C_199/2008

Urteil vom 31. März 2008
I. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Ursprung, Präsident,
Gerichtsschreiber Grünvogel.

Parteien
K.________, Beschwerdeführer,
Zustelldomizil: Frau M.________

gegen

IV-Stelle für Versicherte im Ausland, avenue Edmond-Vaucher 18, 1203 Genf,
Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Invalidenversicherung,

Beschwerde gegen den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts
vom 12. Februar 2008.

Nach Einsicht
in die Beschwerde vom 3. März 2008 (Poststempel) gegen die Zwischenverfügung
des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Februar 2008, worin Jsen Asani zur
Leistung eines Kostenvorschusses von Fr. 300.- bis zum 17. März 2008
aufgefordert und gleichzeitig die Gelegenheit zum Beschwerderückzug oder zur
Ergänzung der Rechtsmittelbegründung eingeräumt wird,
in Erwägung,
dass ein Rechtsmittel gemäss Art. 42 Abs. 1 und 2 BGG unter anderem die
Begehren und deren Begründung zu enthalten hat, wobei in der Begründung in
gedrängter Form darzulegen ist, inwiefern der angefochtene Akt Recht verletzt,
dass die Beschwerde diesen inhaltlichen Mindestanforderungen nicht genügt,
finden sich darin doch lediglich Ausführungen zur Sache selbst (Anspruch auf
eine Invalidenrente) ohne indessen auch nur ansatzweise darzutun, inwieweit die
Vorinstanz mit der Verfügung vom 12. Februar 2008 eine Rechtsverletzung
begangen haben könnte,
dass deshalb im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG auf die
Beschwerde nicht einzutreten ist und in Anwendung von Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG
auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet wird,

erkennt der Präsident:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.
Dieses Urteil wird den Parteien, dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesamt
für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt.

Luzern, 31. März 2008

Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Ursprung Grünvogel