Strafrechtliche Abteilung, Beschwerde in Strafsachen 6B.851/2008
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Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal {T 0/2} 6B_851/2008 /hum Verfügung vom 24. Oktober 2008 Strafrechtliche Abteilung Besetzung Bundesrichter Schneider, Präsident, Gerichtsschreiber Monn. Parteien AX.________ und BX.________, Beschwerdeführer, gegen Anwaltskammer des Kantons Bern, Hochschulstrasse 17, 3012 Bern, Beschwerdegegnerin. Gegenstand Strafverfolgung von Amtes wegen, Beschwerde gegen das Schreiben der Anwaltskammer des Kantons Bern vom 3. Oktober 2008. Erwägungen: Die Beschwerde in Strafsachen wurde mit Schreiben vom 21. Oktober 2008 zurückgezogen. Demnach verfügt der Präsident: 1. Die Beschwerde in Strafsachen wird vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Diese Verfügung wird den Parteien schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 24. Oktober 2008 Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: Schneider Monn