Strafrechtliche Abteilung, Beschwerde in Strafsachen 6B.558/2008
Zurück zum Index Strafrechtliche Abteilung, Beschwerde in Strafsachen 2008
Retour à l'indice Strafrechtliche Abteilung, Beschwerde in Strafsachen 2008
Tribunale federale Tribunal federal {T 0/2} 6B_558/2008 /hum Verfügung vom 20. August 2008 Strafrechtliche Abteilung Besetzung Bundesrichter Schneider, Präsident, Gerichtsschreiber Monn. Parteien X.________, Beschwerdeführer, gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau, Frey-Herosé-Strasse 12, Wielandhaus, 5001 Aarau, Beschwerdegegnerin. Gegenstand Nichteintretensentscheid (versuchte Nötigung), Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Aargau, Beschwerdekammer in Strafsachen, vom 6. Juni 2008. Erwägungen: Die Beschwerde in Strafsachen wurde mit Schreiben vom 14. August 2008 zurückgezogen. Demnach verfügt der Präsident: 1. Die Beschwerde in Strafsachen wird vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben. 2. Es werden keine Kosten erhoben. 3. Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Aargau, Beschwerdekammer in Strafsachen, schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 20. August 2008 Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: Schneider Monn