Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

Strafrechtliche Abteilung, Beschwerde in Strafsachen 6B.462/2008
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

{T 0/2}
6B_462/2008 /hum

Verfügung vom 25. September 2008
Strafrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Schneider, Präsident,
Gerichtsschreiber Monn.

Parteien
X.________,
Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwältin Rita Gettkowski,

gegen

A.________,
Beschwerdegegner, vertreten durch Rechtsanwalt Philipp Engel,
Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern, Zentralstrasse 28, 6002 Luzern,
Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Einfache Körperverletzung; Schadenersatz,

Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des Kantons Luzern, II. Kammer,
vom 5. Mai 2008.

Erwägungen:
Die Beschwerde in Strafsachen wurde mit Schreiben vom 22. September 2008
zurückgezogen.

Demnach verfügt der Präsident:

1.
Die Beschwerde in Strafsachen wird vom Geschäftsverzeichnis abgeschrieben.

2.
Es werden keine Kosten erhoben.

3.
Diese Verfügung wird den Parteien und dem Obergericht des Kantons Luzern, II.
Kammer, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 25. September 2008

Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Schneider Monn