Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

Strafrechtliche Abteilung, Beschwerde in Strafsachen 6B.254/2008
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Tribunale federale
Tribunal federal

{T 0/2}
6B_254/2008 /hum

Urteil vom 2. Juli 2008
Strafrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Schneider, Präsident,
Gerichtsschreiberin Arquint Hill.

Parteien
A.________,
Beschwerdeführer,

gegen

Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft, Bahnhofplatz 3a, 4410 Liestal,
Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Einstellungsbeschluss (Nötigung, Amtsmissbrauch),

Beschwerde gegen den Beschluss des Verfahrensgerichts in Strafsachen des
Kantons Basel-Landschaft vom 3. Dezember 2007.

Der Präsident zieht in Erwägung:

1.
Der Beschwerdeführer wurde mit Verfügung vom 15. April 2008 und in Anwendung
von Art. 62 BGG aufgefordert, dem Bundesgericht spätestens am 6. Mai 2008 einen
Kostenvorschuss von Fr. 2'000.-- einzuzahlen. Dem Ansuchen des
Beschwerdeführers, den Kostenvorschuss in Raten zu begleichen, gab das
Bundesgericht nicht statt. Mit Verfügung vom 5. Mai 2008 wurde dem
Beschwerdeführer die in Art. 62 Abs. 3 Satz 2 BGG vorgesehene Nachfrist zur
Leistung des Kostenvorschusses bis zum 16. Juni 2008 angesetzt mit der
Androhung, ansonsten werde auf das Rechtsmittel nicht eingetreten. Da der
Kostenvorschuss auch innert der Nachfrist nicht geleistet wurde, ist auf die
Beschwerde androhungsgemäss im Verfahren nach Art. 108 BGG nicht einzutreten.

2.
Die Gerichtskosten sind dem Beschwerdeführer aufzuerlegen (Art. 66 Abs. 1 BGG).

Demnach erkennt der Präsident:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

3.
Dieses Urteil wird den Parteien und dem Verfahrensgericht in Strafsachen des
Kantons Basel-Landschaft schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 2. Juli 2008
Im Namen der Strafrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Die Gerichtsschreiberin:

Schneider Arquint Hill