Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Zivilrechtliche Abteilung, Subsidiäre Verfassungsbeschwerde 4D.110/2008
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

{T 0/2}
4D_110/2008 /len

Urteil vom 21. Oktober 2008
I. zivilrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Corboz, Präsident,
Gerichtsschreiber Widmer.

Parteien
A.C.________,
B.C.________,
Beschwerdeführer,

gegen

D.________,
Beschwerdegegnerin,

Oberamt Olten-Gösgen.

Gegenstand
Vollstreckung,

Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons
Solothurn
vom 12. August 2008.

Nach Einsicht
in die von den Beschwerdeführern gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des
Kantons Solothurn vom 12. August 2008 erhobenen Beschwerden,

in Erwägung,
dass die Beschwerdeführer den ihnen auferlegten Kostenvorschuss auch innerhalb
der mit Verfügung vom 24. September 2008 bis zum 9. Oktober 2008 angesetzten
Nachfrist nicht geleistet haben, weshalb gestützt auf Art. 62 Abs. 3 BGG auf
die Beschwerden nicht einzutreten ist,

erkennt der Präsident nach Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG:

1.
Auf die Beschwerden wird nicht eingetreten.

2.
Die Gerichtsgebühr von Fr. 500.-- wird den Beschwerdeführern unter
solidarischer Haftbarkeit auferlegt.

3.
Dieses Urteil wird den Parteien und dem Verwaltungsgericht des Kantons
Solothurn schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 21. Oktober 2008

Im Namen der I. zivilrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Corboz Widmer