Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Öffentlich-rechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 1C.541/2008
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

{T 0/2}
1C_541/2008

Verfügung vom 6. Januar 2009
I. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Féraud, Präsident,
Gerichtsschreiber Pfäffli.

Parteien
X.________, Beschwerdeführer, vertreten durch Fürsprecher Beat Müller-Roulet,

gegen

Einwohnergemeinde Bern, vertreten durch das Bauinspektorat, Bundesgasse 38,
Postfach, 3001 Bern,
Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern, Rechtsamt, Reiterstrasse
11, 3011 Bern.

Gegenstand
Wiederherstellung; Sexsalons Parkstrasse 15 und Birkenweg 17, Bern,

Beschwerde gegen das Urteil vom 22. Oktober 2008
des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern, Verwaltungsrechtliche Abteilung.
In Erwägung,
dass X.________ mit Eingabe vom 25. November 2008 Beschwerde in
öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts
des Kantons Bern vom 22. Oktober 2008 erhoben hat;
dass der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 24. Dezember 2008 seine Beschwerde
vom 25. November 2008 zurückgezogen hat;
dass das Beschwerdeverfahren somit als durch Beschwerderückzug erledigt
abzuschreiben ist;
dass der Beschwerdeführer die Gerichtskosten zu tragen hat (Art. 66 BGG);
dass keine Parteientschädigungen zuzusprechen sind;

verfügt der Präsident:

1.
Das Verfahren 1C_541/2008 wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2.
Die Gerichtskosten von Fr. 400.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

3.
Es werden keine Parteientschädigungen zugesprochen.

4.
Diese Verfügung wird dem Beschwerdeführer, der Einwohnergemeinde Bern, der
Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion sowie dem Verwaltungsgericht des Kantons
Bern, Verwaltungsrechtliche Abteilung, schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 6. Januar 2009
Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Féraud Pfäffli