Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Öffentlich-rechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 1C.308/2008
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Tribunale federale
Tribunal federal

{T 0/2}
1C_308/2008 /fun

Verfügung vom 17. Juli 2008
I. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Aemisegger, präsidierendes Mitglied,
Gerichtsschreiber Bopp.

Parteien
X.________, Beschwerdeführer,

gegen

Y.________, Beschwerdegegnerin,
Kantonspolizei Zürich, Fachstelle Häusliche Gewalt, Postfach, 8021 Zürich.

Gegenstand
Schutzmassnahmen nach Gewaltschutzgesetz,

Beschwerde gegen die Verfügung vom 6. Juni 2008
des Bezirksgerichts Horgen, Haftrichter.

In Erwägung,
dass X.________ gegen die am 6. Juni 2008 betreffend Schutzmassnahmen nach
Gewaltschutzgesetz ergangene Verfügung des Haftrichters des Bezirksgerichts
Horgen Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten (Art. 82 ff. BGG)
erhoben hat;

dass er die Beschwerde mit Eingabe vom 12. Juli 2008 der Sache nach
zurückgezogen hat;
dass es sich unter den gegebenen Umständen rechtfertigt, für das vorliegende
Verfahren keine Kosten zu erheben;

wird verfügt:

1.
Die Beschwerde im Verfahren 1C_308/2008 wird als durch Rückzug erledigt
abgeschrieben.

2.
Es werden keine Kosten erhoben.

3.
Diese Verfügung wird den Parteien, der Kantonspolizei Zürich und dem
Bezirksgericht Horgen, Haftrichter, schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 17. Juli 2008
Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Das präsidierende Mitglied: Der Gerichtsschreiber:

Aemisegger Bopp