Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Öffentlich-rechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 1C.250/2008
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Tribunale federale
Tribunal federal

{T 0/2}
1C_250/2008 /fun

Urteil vom 3. Juni 2008
I. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Féraud, Präsident,
Gerichtsschreiber Bopp.

Parteien
X.________, Beschwerdeführer,

gegen

Bundesrat der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
3003 Bern.

Gegenstand
Gegenstand
Volksabstimmung vom 1. Juni 2008 (Einbürgerungsinitiative, Gesundheitsartikel).

In Erwägung,
dass X.________ mit Eingabe vom 28. Mai 2008 Beschwerde gegen die auf den 1.
Juni 2008 angesetzte eidgenössische Volksabstimmung führt und in Bezug auf die
Einbürgerungsinitiative sowie den Gesundheitsartikel die Aufhebung der
Abstimmungsergebnisse verlangt;

dass in eidgenössischen Angelegenheiten die Stimmrechtsbeschwerde ans
Bundesgericht gegen Verfügungen der Bundeskanzlei und Entscheide der
Kantonsregierungen offen steht (Art. 88 Abs. 1 lit. b BGG);

dass die vorliegende Beschwerde sich weder gegen eine Verfügung der
Bundeskanzlei noch gegen einen Entscheid einer Kantonsregierung richtet und
somit offensichtlich unzulässig ist;

dass auf sie daher im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG
nicht einzutreten ist;
dass bei diesem Ausgang des Verfahrens die Gerichtskosten dem Beschwerdeführer
aufzuerlegen sind (Art. 66 Abs. 1 BGG);

erkennt der Präsident:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Die Gerichtskosten von Fr. 300.-- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

3.
Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer und dem Bundesrat der Schweizerischen
Eidgenossenschaft schriftlich mitgeteilt.
Lausanne, 3. Juni 2008
Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Féraud Bopp