I. Öffentlich-rechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 1C.173/2008
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Bundesgericht Tribunal fédéral Tribunale federale Tribunal federal {T 0/2} 1C_173/2008 Verfügung vom 30. März 2009 I. öffentlich-rechtliche Abteilung Besetzung Bundesrichter Féraud, Präsident, Gerichtsschreiber Pfäffli. Parteien Eheleute X.________, Beschwerdeführer, vertreten durch Fürsprecherin Patricia Sidler, gegen Einwohnergemeinde Sutz-Lattrigen, vertreten durch den Gemeinderat, Poststrasse 21, 2572 Sutz-Lattrigen, Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern, Nydeggasse 11/13, 3011 Bern. Gegenstand Uferschutzplanung, Beschwerde gegen den Beschwerdeentscheid vom 17. März 2008 der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern. In Erwägung, dass die Ehegatten X.________ mit Eingabe vom 16. April 2008 Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen den Beschwerdeentscheid der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern vom 17. März 2008 erhoben haben; dass die Beschwerdeführer mit Schreiben vom 26. März 2009 ihre Beschwerde vom 16. April 2008 zurückgezogen haben; dass das Beschwerdeverfahren somit als durch Beschwerderückzug erledigt abzuschreiben ist; dass die Beschwerdeführer die Gerichtskosten zu tragen haben (Art. 66 BGG); verfügt der Präsident: 1. Das Verfahren 1C_173/2008 wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 2. Die Gerichtskosten von Fr. 500.-- werden den Beschwerdeführern unter solidarischer Haftbarkeit auferlegt. 3. Diese Verfügung wird den Beschwerdeführern, der Einwohnergemeinde Sutz-Lattrigen sowie dem Amt für Gemeinden und Raumordnung und der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 30. März 2009 Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: Féraud Pfäffli