Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Öffentlich-rechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 1C.116/2008
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Tribunale federale
Tribunal federal

{T 0/2}
1C_116/2008

Urteil vom 7. April 2008
I. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Féraud, Präsident,
Gerichtsschreiber Bopp.

Parteien
X.________, Beschwerdeführer,

gegen

Departement Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, Frey-Herosé-Strasse
12, 5001 Aarau.

Gegenstand
Entzug des Führerausweises,

Beschwerde gegen das Urteil vom 23. Januar 2008 des Verwaltungsgerichts des
Kantons Aargau, 1. Kammer.

In Erwägung,
dass X.________ mit Eingabe vom 12. März 2008 gegen das am 23. Januar 2008
betreffend Führerausweisentzug ergangene Urteil der 1. Kammer des
Verwaltungsgerichts des Kantons Aargau Beschwerde ans Bundesgericht führt;
dass er weder auf der Beschwerde selber noch auf dem von ihm verwendeten
Briefumschlag seine Unterschrift anbrachte;

dass das Bundesgericht den Beschwerdeführer mit Schreiben vom 14. März 2008
aufforderte, den Mangel bis am 2. April 2008 zu beheben, d.h. die Eingabe bis
dahin mit seiner eigenhändigen Unterschrift zu versehen, ansonsten auf die
Rechtsschrift nicht eingetreten werden könne (Art. 42 Abs. 5 BGG);

dass der Beschwerdeführer das genannte Schreiben zwar am 26. März 2008 in
Empfang genommen, daraufhin aber nicht reagiert und den Mangel nicht behoben
hat;

dass somit auf die Beschwerde im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1
lit. a BGG nicht einzutreten ist;
dass unter den gegebenen Umständen davon abzusehen ist, Kosten zu erheben;

erkennt der Präsident:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Es werden keine Kosten erhoben.

3.
Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer, dem Departement Volkswirtschaft und
Inneres sowie dem Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, 1. Kammer, schriftlich
mitgeteilt.
Lausanne, 7. April 2008
Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Féraud Bopp