Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

I. Öffentlich-rechtliche Abteilung, Beschwerde in Strafsachen 1B.208/2008
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Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal

{T 0/2}
1B_208/2008 /fun

Verfügung vom 3. September 2008
I. öffentlich-rechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter Féraud, Präsident,
Gerichtsschreiberin Gerber.

Parteien
X.________, Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt Yassin Abu-led,

gegen

Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland, Hermann Götz-Strasse 24, Postfach,
8401 Winterthur.

Gegenstand
Haftentlassung,

Beschwerde gegen die Verfügung vom 25. Juni 2008
des Haftrichter des Bezirkes Winterthur.

In Erwägung,
dass X.________ seine Beschwerde vom 24. Juli 2008 gegen die Verfügung des
Haftrichters des Bezirkes Winterthur vom 25. Juni 2008 mit Schreiben vom 27.
August 2008 zurückgezogen hat;

dass die Beschwerde deshalb im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschreiben
ist;
dass der Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung
beantragt hatte und über dieses Gesuch trotz des Rückzugs der Beschwerde zu
entscheiden ist;

dass die Beschwerde nicht von vornherein aussichtslos erschien, und deshalb die
Voraussetzungen gemäss Art. 64 Abs. 1 und 2 BGG vorliegen;

dass dem Beschwerdeführer daher die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren
ist;

verfügt der Präsident:

1.
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2.
Dem Beschwerdeführer wird die unentgeltliche Rechtspflege gewährt.

2.1 Es werden keine Kosten erhoben.

2.2 Rechtsanwalt Yassin Abu-Ied wird als amtlicher Vertreter des
Beschwerdeführers bestellt, und es wird ihm für das bundesgerichtliche
Verfahren aus der Bundesgerichtskasse ein Honorar von Fr. 1'500.--
ausgerichtet.

3.
Diese Verfügung wird dem Beschwerdeführer, der Staatsanwaltschaft Winterthur/
Unterland und dem Haftrichter des Bezirkes Winterthur schriftlich mitgeteilt.

Lausanne, 3. September 2008

Im Namen der I. öffentlich-rechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts
Der Präsident: Die Gerichtsschreiberin:

Féraud Gerber