Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

II. Sozialrechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 9C 60/2007
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9C_60/2007

Urteil vom 17. September 2007
II. sozialrechtliche Abteilung

Bundesrichter U. Meyer, Präsident,
Gerichtsschreiber Scartazzini.

K. ________, 1954, Beschwerdeführer,

gegen

IV-Stelle Bern, Chutzenstrasse 10, 3007 Bern, Beschwerdegegnerin.

Invalidenversicherung,

Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern
vom 9. Februar 2007.

In Erwägung,
dass K.________ am 7. März 2007 Beschwerde gegen einen Entscheid des
Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 9. Februar 2007 erhoben hat,
dass das Präsidium der II. sozialrechtlichen Abteilung K.________ mit
Verfügung vom 30. Mai 2007 in Anwendung von Art. 62 Abs. 1 und 3 BGG
aufgefordert hat, spätestens am 14. Juni 2007 einen Kostenvorschuss von
Fr. 500.- zu bezahlen, und mit Verfügung vom 5. Juli 2007 nach Ansetzung
einer Nachfrist bis zum 17. August 2007 angedroht hat, dass bei Nichtleistung
innert der gesetzten Frist aus diesem Grunde auf die Rechtsvorkehr nicht
eingetreten werde,
dass letztere Verfügung an K.________ am 6. Juli 2007 ausgehändigt worden
ist,
dass der Kostenvorschuss innert der gesetzten Frist nicht bezahlt worden ist,
dass androhungsgemäss nach Art. 62 Abs. 3 BGG zu verfahren ist,

erkennt das Bundesgericht:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.
Dieses Urteil wird den Parteien, dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern,
Sozialversicherungsrechtliche Abteilung, der Ausgleichskasse des Kantons Bern
und dem Bundesamt für Sozialversicherungen zugestellt.
Luzern, 17. September 2007

Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: