II. Sozialrechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 9C 56/2007
Zurück zum Index II. Sozialrechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 2007
Retour à l'indice II. Sozialrechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 2007
9C_56/2007 Verfügung vom 4. Juni 2007 II. sozialrechtliche Abteilung Bundesrichter U. Meyer, Präsident, Gerichtsschreiber Scartazzini. R.________, Beschwerdeführer, gegen Assura Kranken- und Unfallversicherung, Avenue C.-F. Ramuz 70, 1009 Pully Beschwerdegegnerin. Krankenversicherung, Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Graubünden vom 16. Januar 2007. Das Präsidium hat nach Einsicht in das Schreiben vom 27. April 2007, worin R.________ die Beschwerde vom 6. März 2007 gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Graubünden vom 16. Januar 2007 zurückzieht, in Anwendung von Art. 65, Art. 66 Abs. 2 sowie Art. 71 BGG in Verbindung mit Art. 73 Abs. 1 BZP als Instruktionsrichter im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG verfügt : 1. Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben. 2. Es werden keine Gerichtskosten erhoben. 3. Diese Verfügung wird den Parteien, dem Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden, Kammer 2 als Versicherungsgericht, und dem Bundesamt für Gesundheit zugestellt. Luzern, 4. Juni 2007 Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: