Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

II. Sozialrechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 9C 524/2007
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Tribunale federale
Tribunal federal

{T 0/2}
9C_524/2007

Urteil vom 6. Juni 2008
II. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichter U. Meyer, Präsident,
Gerichtsschreiberin Bollinger Hammerle.

Parteien
C.________, Serbien, Beschwerdeführer,

gegen

IV-Stelle für Versicherte im Ausland,
Avenue Edmond-Vaucher 18, 1203 Genf,
Beschwerdegegnerin.

Gegenstand
Invalidenversicherung,

Beschwerde gegen den Entscheid
des Bundesverwaltungsgerichts
vom 9. Juli 2007.

Nach Einsicht
in die Beschwerde vom 13. August 2007 (Poststempel) gegen den Entscheid des
Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Juli 2007,
in die (auf dem Ediktalweg zugestellte) Verfügung vom 29. April 2008, mit
welcher C.________ zur Bezahlung eines Kostenvorschusses innert einer Nachfrist
von 14 Tagen verpflichtet wurde, ansonsten auf das Rechtsmittel nicht
eingetreten werde,
in die beim Bundesgericht am 30. Mai 2008 eingegangene Bestätigung der Post,
wonach ihr der Kostenvorschuss am 28. Mai 2008 übergeben wurde,

in Erwägung,
dass der Beschwerdeführer demnach den Vorschuss gemäss Art. 48 Abs. 4 BGG nicht
rechtzeitig geleistet hat,
dass die Beschwerde zudem offensichtlich keine hinreichende Begründung enthält,
dass deshalb in Anwendung von Art. 108 Abs. 1 lit. a und b BGG im vereinfachten
Verfahren nicht einzutreten ist (Art. 62 Abs. 3 BGG) und der Beschwerdeführer
nach Art. 66 Abs. 1 und 3 BGG kostenpflichtig wird,

erkennt der Präsident:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Die Gerichtskosten von Fr. 300.- werden dem Beschwerdeführer auferlegt.

3.
Dieses Urteil wird den Parteien, dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesamt
für Sozialversicherungen schriftlich mitgeteilt.
Luzern, 6. Juni 2008

Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Die Gerichtsschreiberin:

Meyer Bollinger Hammerle