Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

II. Sozialrechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 9C 476/2007
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9C_476/2007

Urteil vom 8. Oktober 2007
II. sozialrechtliche Abteilung

Bundesrichter U. Meyer, Präsident,
Gerichtsschreiber Fessler.

S. ________,
Beschwerdeführer,

gegen

Ausgleichskasse des Kantons Wallis, avenue
Pratifori 22, 1950 Sitten,
Beschwerdegegnerin.

Alters- und Hinterlassenenversicherung,

Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonalen Versicherungsgerichts des
Wallis vom 13. Juni 2007
(S1 07 133).

Nach Einsicht
in die Beschwerde vom 12. Juli 2007 (Poststempel) gegen einen Entscheid des
Kantonalen Versicherungsgerichts des Wallis vom 13. Juni 2007,
in die Verfügung vom 10. September 2007 mit welcher der Beschwerdeführer zur
Bezahlung eines Kostenvorschusses innert einer nicht erstreckbaren Nachfrist
bis zum 20. September 2007 verpflichtet wurde, ansonsten auf das Rechtsmittel
nicht eingetreten werde,

in Erwägung,

dass der Beschwerdeführer den Vorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht
geleistet hat,
dass deshalb gestützt auf Art. 62 Abs. 3 BGG im vereinfachten Verfahren nach
Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist und in
Anwendung von Art. 66 Abs. 1 zweiter Satz BGG auf die Erhebung von
Gerichtskosten verzichtet wird,
erkennt der Präsident:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.
Dieses Urteil wird den Parteien, dem Kantonalen Versicherungsgericht des
Wallis und dem Bundesamt für Sozialversicherungen zugestellt.

Luzern, 8. Oktober 2007
Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber:

Meyer Fessler