Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

II. Sozialrechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 9C 398/2007
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9C_398/2007

Urteil vom 9. Oktober 2007
II. sozialrechtliche Abteilung

Bundesrichter U. Meyer, Präsident,
Gerichtsschreiber Wey.

H. ________, Beschwerdeführerin,

gegen

IV-Stelle des Kantons Aargau, Kyburgerstrasse 15, 5001 Aarau,
Beschwerdegegnerin.

Invalidenversicherung,

Beschwerde gegen den Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons Aargau
vom 24. April 2007.

Nach Einsicht
in die Beschwerde vom 19. Juni 2007 gegen einen Entscheid des
Versicherungsgerichts des Kantons Aargau vom 24. April 2007,
in den Beschluss vom 11. Juli 2007, mit dem das Gesuch um unentgeltliche
Rechtspflege wegen Aussichtslosigkeit der Beschwerde abgewiesen worden war,
in die Verfügung vom 11. September 2007, mit welcher H.________ zur Bezahlung
eines Kostenvorschusses innert einer Nachfrist bis zum 21. September 2007
verpflichtet wurde, ansonsten auf das Rechtsmittel nicht eingetreten werde,

in Erwägung,

dass die Bezahlung des Kostenvorschusses erst am 5. Oktober 2007
(Poststempel) erfolgte,
dass die Beschwerdeführerin den Vorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht
geleistet hat,
dass deshalb gestützt auf Art. 62 Abs. 3 BGG im vereinfachten Verfahren nach
Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist und in
Anwendung von Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG auf die Erhebung von Gerichtskosten
verzichtet wird,

erkennt der Präsident:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.
Dieses Urteil wird den Parteien, dem Versicherungsgericht des Kantons Aargau
und dem Bundesamt für Sozialversicherungen zugestellt.

Luzern, 9. Oktober 2007

Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: