Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

II. Sozialrechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 9C 34/2007
Zurück zum Index II. Sozialrechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 2007
Retour à l'indice II. Sozialrechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 2007


{T 0/2}
9C_34/2007

Urteil vom 15. März 2007
II. sozialrechtliche Abteilung

Bundesrichter U. Meyer, Präsident,
Gerichtsschreiber Attinger.

B.________, Beschwerdeführer,

gegen

Pensionskasse der Stadt Zürich, Strassburgstrasse 9, 8004 Zürich.

Berufliche Vorsorge,

Beschwerde gegen den Beschluss
des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich
vom 13. Februar 2007.

Das Präsidium der II. sozialrechtlichen Abteilung hat nach Einsicht
in die von B.________ gegen den Nichteintretensentscheid des
Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich vom 13. Februar 2007 erhobene
Beschwerde vom 21. Februar 2007 (samt nachträglicher Eingaben des
Beschwerdeführers),
in den Beschluss der Vormundschaftsbehörde der Stadt X.________ vom
27. Februar 2006, mit welchem B.________ gestützt auf Art. 386 Abs. 2 ZGB mit
sofortiger Wirkung vorsorglich im Umfang von Art. 369 f. ZGB in seiner
Handlungsfähigkeit beschränkt wurde und für ihn in der Person von W.________,
Amtsvormund der Stadt X.________, eine Vertretung angeordnet wurde,
da der gesetzliche Vertreter des Beschwerdeführers mit Eingabe vom 8. März
2007 das für die Prozessführung vor Bundesgericht erforderliche
Einverständnis (BGE 113 III 1; Art. 14 BZP in Verbindung mit Art. 71 BGG)
ausdrücklich verweigert hat,
im Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. a BGG

erkannt :

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.
Dieses Urteil wird den Parteien, dem Sozialversicherungsgericht des Kantons
Zürich, dem Bundesamt für Sozialversicherungen und W.________, Amtsvormund
der Stadt X.________, zugestellt.

Luzern, 15. März 2007
Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Präsident: Der Gerichtsschreiber: