Sammlung der Entscheidungen des Schweizerischen Bundesgerichts
Collection des arrêts du Tribunal fédéral suisse
Raccolta delle decisioni del Tribunale federale svizzero

II. Sozialrechtliche Abteilung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten 9C 302/2007
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9C_302/2007

Verfügung vom 5. September 2007
II. sozialrechtliche Abteilung

Bundesrichter Seiler, Instruktionsrichter,
Gerichtsschreiber Nussbaumer.

B.________,
T.________,
Beschwerdeführer,
beide vertreten durch Fürsprecher Jean-Pierre Becher, Thunstrasse 164, 3074
Muri b. Bern,

gegen

Ausgleichskasse des Kantons Bern, Chutzenstrasse 10, 3007 Bern.

Alters- und Hinterlassenenversicherung,

Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom
10. April 2007.

Nach Einsicht
in das Schreiben vom 30. August 2007, worin B.________ und T.________ die
Beschwerde vom 16. Mai 2007 (Poststempel) gegen den Entscheid des
Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 10. April 2007 im Anschluss an den
Entscheid vom 16. August 2007, mit welchem ihre Gesuche um unentgeltliche
Rechtspflege wegen Aussichtslosigkeit der Beschwerde abgewiesen worden waren,
zurückziehen,

in Erwägung,

dass die Beschwerde gemäss Art. 71 BGG in Verbindung mit Art. 73 Abs. 1 BZP
im Verfahren nach Art. 32 Abs. 2 BGG abzuschreiben ist,

dass in Anwendung von Art. 66 Abs. 2 BGG auf die Erhebung von Gerichtskosten
verzichtet wird,

verfügt der Instruktionsrichter:

1.
Das Verfahren wird infolge Rückzugs der Beschwerde abgeschrieben.

2.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

3.
Diese Verfügung wird den Parteien, dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern,
Sozialversicherungsrechtliche Abteilung, und dem Bundesamt für
Sozialversicherungen zugestellt.

Luzern, 5. September 2007

Im Namen der II. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Der Instruktionsrichter: Der Gerichtsschreiber: